DRK - Beratung Foto: A. Zelck / DRK-Service…

Pflegeberatung

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Pflegeberater vor Ort unterstützen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

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Ansprechpartner

Kontakt

DRK-Sozialstation

Frau Gomolla

Tel: 02171 4006-171 oder 02171 4006-172

E-Mail: sozialstation[at]drk-leverkusen.de

Düsseldorfer Straße 28

51379 Leverkusen

Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB.3 XI müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie nur Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI findet bei Ihnen zu Hause statt. Der Pflegeberater kann sich somit einen guten Überblick über die häusliche Pflegesituation machen und kann damit auch viel besser und zielgerichteter beraten. Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.

Was leistet die Pflegeversicherung?

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI). Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der: 1.    Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege) 2.    Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme 3.    Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen) 4.    hauswirtschaftlichen Versorgung verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

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Quelle: Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Welche Pflegegrade gibt es?

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

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Wie geht es weiter?

Kontaktieren Sie unsere Sozialstation. Gerne beraten wir Sie persönlich.