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Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Leverkusen e. V.

Düsseldorfer Str. 28 · 51379 Leverkusen

Tel.: 02171 4006-0 · Fax: 02171 4006-166

E-Mail: info[at]drk-leverkusen.de

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Kleiderkammer

Für bedürftige Menschen sowie für den Katastrophenfall hält das DRK Leverkusen gut erhaltene, gebrauchte Kleidung in der DRK-Kleiderkammer am Katastrophenschutzzentrum in Rheindorf vor.
Für Ihre Spende stehen außerdem an verschiedenen Orten im Stadtgebiet Kleidercontainer bereit, die regelmäßig von den Mitarbeitern der Kleiderkammer geleert werden. Bitte stellen Sie keine Kleidung und/oder Kleidersäcke neben den Containern ab.
Selbstverständlich können Kleiderspenden auch direkt in der DRK-Kleiderkammer abgegeben werden.

Standort Kleiderkammer:

Hitdorfer Str. 61
51371 Leverkusen (Rheindorf)
am DRK-Katastrophenschutzzentrum

 

Öffnungszeiten:

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
außerdem
am zweiten Mittwoch im Monat: 17:00 - 18:30 Uhr


Standorte Kleidercontainer:

  • Bergisch Neukirchen
    DRK-Ortsverein Bergisch Neukirchen, Burscheider Str. 178
  • Manfort
    DRK-Kindertageseinrichtung "Forscherpänz", Walter-Flex-Straße 27
  • Opladen
    DRK-Ortsverein Opladen, Fürstenbergstraße 16-18
    DRK-Zentrum Leverkusen, Düsseldorfer Str. 28 (neben dem DRK-ServiceCenter)
    DRK-Kindertageseinrichtung "Lummerland", Am Kettnersbusch 1
  • Rheindorf
    DRK-Katastrophenschutzzentrum, Hitdorfer Str. 61
  • Wiesdorf
    Parkplatz Kurtekottenweg (am Flugplatz).

Bitte stellen Sie gebrauchte Kleidung nicht neben den Containern ab.

Kleiderspende
Das DRK Leverkusen hält gut erhaltene Kleidung für den Katastrophenfall vor. Da wir mehr Kleidung sammeln als für den Vorrat notwendig, fließt der Überschuss in eine Verwertungskette. In der Verwertung werden u. a. aus den Rohstoffen Materialien hergestellt, auf deren Basis neue Waren produziert werden (Materialien zur Schall- und Wärmedämmung, Türverkleidungen, Teppichböden, etc.).

Erlöse aus den Kleidersammlungen werden für satzungsgemäße soziale Zwecke verwendet.