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Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Leverkusen e. V.

Düsseldorfer Str. 28 · 51379 Leverkusen

Tel.: 02171 4006-0 · Fax: 02171 4006-166

E-Mail: info[at]drk-leverkusen.de

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Damit auch Sie im Notfall richtig helfen können!

Nicht nur für den Erwerb Ihres Führerscheins müssen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Ebenso ist für Ersthelfer in einem Betrieb, für Erzieher/innen und in vielen anderen Bereichen die Erste Hilfe-Ausbildung notwendig. Auch Menschen, die in ihrem beruflichen Alltag wenig mit akuten Erkrankungen und Unfällen zu tun haben, sollten ihr Erste Hilfe-Wissen in regelmäßigen Abständen trainieren und aktualisieren, um in Notfällen richtig reagieren zu können.

Programm / Programm / EH / Erste Hilfe Grundausbildung/ Lehrgang für Ersthelfer im Betrieb
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Der DRK Kreisverband ist von der Berufsgenossenschaft als Stelle zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe anerkannt
In diesem Kurs kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von Notfallpatienten erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für Notfälle gut gerüstet. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Schulung von "betrieblichen Ersthelfern" nach BGG 948. Gleichzeitig ist die Ausbildung Voraussetzung für den Erwerb der Führerscheines (alle Klassen) Für BetriebshelferInnen erfolgt in der Regel eine Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft.
BetriebshelferInnen erhalten ca. zwei Wochen vor Kursbeginn eine verbindliche Anmeldebestätigung ( BG-Abrechnungsformular/ Wegbeschreibung ect.)zugesandt.

Der DRK Kreisverband ist von der Berufsgenossenschaft als Stelle zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe anerkannt
In diesem Kurs kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von Notfallpatienten erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für Notfälle gut gerüstet. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Schulung von "betrieblichen Ersthelfern" nach BGG 948. Gleichzeitig ist die Ausbildung Voraussetzung für den Erwerb der Führerscheines (alle Klassen) Für BetriebshelferInnen erfolgt in der Regel eine Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft.
BetriebshelferInnen erhalten ca. zwei Wochen vor Kursbeginn eine verbindliche Anmeldebestätigung ( BG-Abrechnungsformular/ Wegbeschreibung ect.)zugesandt.

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In diesem Kurs kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von Notfallpatienten erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für Notfälle gut gerüstet. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Schulung von "betrieblichen Ersthelfern" nach BGG 948. Gleichzeitig ist die Ausbildung Voraussetzung für den Erwerb der Führerscheines (alle Klassen) Für BetriebshelferInnen erfolgt in der Regel eine Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft.
BetriebshelferInnen erhalten ca. zwei Wochen vor Kursbeginn eine verbindliche Anmeldebestätigung ( BG-Abrechnungsformular/ Wegbeschreibung ect.)zugesandt.

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In diesem Kurs kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von Notfallpatienten erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für Notfälle gut gerüstet. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Schulung von "betrieblichen Ersthelfern" nach BGG 948. Gleichzeitig ist die Ausbildung Voraussetzung für den Erwerb der Führerscheines (alle Klassen) Für BetriebshelferInnen erfolgt in der Regel eine Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft.
BetriebshelferInnen erhalten ca. zwei Wochen vor Kursbeginn eine verbindliche Anmeldebestätigung ( BG-Abrechnungsformular/ Wegbeschreibung ect.)zugesandt.

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BetriebshelferInnen erhalten ca. zwei Wochen vor Kursbeginn eine verbindliche Anmeldebestätigung ( BG-Abrechnungsformular/ Wegbeschreibung ect.)zugesandt.

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Der DRK Kreisverband ist von der Berufsgenossenschaft als Stelle zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe anerkannt
In diesem Kurs kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von Notfallpatienten erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für Notfälle gut gerüstet. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Schulung von "betrieblichen Ersthelfern" nach BGG 948. Gleichzeitig ist die Ausbildung Voraussetzung für den Erwerb der Führerscheines (alle Klassen) Für BetriebshelferInnen erfolgt in der Regel eine Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft.
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BetriebshelferInnen erhalten ca. zwei Wochen vor Kursbeginn eine verbindliche Anmeldebestätigung ( BG-Abrechnungsformular/ Wegbeschreibung ect.)zugesandt.

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